AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen





Hiermit erkläre ich meine Anmeldung im Fitnessstudio!

  1. Das Fitnessstudio gewährt dem Mitglied während der angegebenen Zeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen ein pauschales Entgelt die Benutzung der gebuchten Leistungen in der Fitnessanlage.

  2. Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Wird die Mitgliedschaft nicht, oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich automatisch um jeweils 6 Monate.
  3. Der gesamte Beitrag für die vereinbarte Laufzeit ist mit Vertragsabschluss fällig. Dem Mitglied wird monatliche Ratenzahlung eingeräumt.

    3.1  Kommt es innerhalb der Vertragslaufzeit/Vertragsverlängerung zu einer behördlich angeordneten Schließung des Studios z.B. aufgrund von Epidemien/Pandemien verpflichtet sich das Mitglied monatliche Ratenzahlung weiter zu tätigen. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich das Studio nach Vertragsende (Erstlaufzeit/Verlängerung) die verpasste Trainingszeit beitragsfrei anzuhängen, sodass dem Mitglied kein Nachteil entsteht.

    3.2 Wenn ein behördlich angeordnetes Kontaktverbot ausgesprochen wird und dadurch dem Mitglied untersagt wird das Studio aufzusuchen, besteht kein Anspruch auf Erlass der monatlichen Zahlungen. Auch nicht, wenn das Mitglied zu einer sogenannten Risikogruppe gehört.

  4. Der monatliche Beitrag wird jeweils zum 1. oder 15. des Monats fällig. Das Startpaket ist mit Vertragsabschluss fällig.

  5. Soweit eine erhebliche Erkrankung eine weitere Nutzung der Sportgeräte nicht zulässt und das Ende der Erkrankung nicht abzusehen ist, erfolgt eine Unterbrechung bis zur von dem Mitglied mitzuteilenden Wiederherstellung der Sporttauglichkeit. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Zur Einrichtung der Ruhezeit, entsteht dem Mitglied eine Bearbeitungsgebühr von 15,- €. 

  6. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. 

  7. Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen.

  8. Für Selbstverschuldete Unfälle erfolgt keine Haftung. Ansonsten richtet sich die Haftung bei Körper- und Gesundheitsschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei sonstigen Schäden beschränkt sich die Haftung des Studios auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für abhanden gekommene Gegenstände. Jedes Mitglied muss den Anweisungen der Mitarbeiter und der Hausordnung Folge leisten.

  9. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Monatsbeiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.

  10. Änderung des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen. Die durch Unterlassung entstehenden Mehrkosten (Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds.

  11. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

  12. Mitglieder, bei denen der Schüler/Azubi/Studententarif vereinbart ist, müssen „für das neue Schuljahr“ bis zum 31.8. des laufenden Jahres ihren gültigen Schüler/Studierendenausweis vorlegen. Wird der Schüler und Studierendenausweis nicht vorgelegt, wechselt das Mitglied ab dem 1. September in den Erwachsenentarif zum dann gültigen Jahrestarif für Erwachsene.

  13. Sollte das Mitglied einen SEPA- Lastschriftmandaten nicht zustimmen, entstehen zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,- € monatlich.


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